Kostenregelung

 Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung (Nds. GVBl. Nr. 41/2020 ausgegeben am 26.11.2020, S. 400) !NEU 

Die Gebührenordnung für die Übernahme radioaktiver Abfälle durch die Landessammelstelle wurde am 10.01.2013 im niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds.GVBl. Nr. 1/2013, S. 8-9) veröffentlicht.

§ 1 dieser Gebührenordnung erhält in der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung vom 16. November 2020 (Nds. GVBl. Nr. 41/2020, S. 400) eine neue Fassung und ist ab dem 01.01.2020 gültig.