Benutzungsordnung
Strahlenschutz; Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen.
RdErl. d. MU v. 30. 7. 2012 - 41-40320/2/7 - VORIS 28800 –
Fundstelle: Nds. MBl. 2012 Nr. 27, S. 622.
Bezug: RdErl. v. 26. 6. 2002 (Nds. MBl. S. 550), geändert durch RdErl. v. 10. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 819)- VORIS 28800 -
Die Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle Niedersachsen wird durch die Benutzungsordnung geregelt, die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 30.07.2012 erlassen wurde. In dieser sind u.a. rechtliche Grundlagen, Ablieferungspflicht, Annahmebedingungen und Kostenregelungen festgeschrieben.
In den Annahmebedingungen sind die Regelungen zur Abgabe der radioaktiven Abfälle an die Landessammelstelle, die erforderlichen Formulare sowie die Grundanforderungen und technischen Bedingungen festgelegt.
Für Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.