Transport
Der Transport der abzugebenden Abfälle ist nicht hoheitliche Aufgabe des Landes und somit nicht im Leistungsumfang der Landessammelstelle enthalten, dennoch stehen wir Ihnen für Fragen (inkl. Dokumente) gerne beratend zur Verfügung.
Der Ablieferungspflichtige bzw. ein von ihm beauftragter Dritter transportiert die radioaktiven Abfälle zur Landessammelstelle unter Beachtung einschlägiger Vorschriften insbesondere des Strahlenschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzrechts.
Die Anschrift der Betriebsstätte der Landessammelstelle Niedersachsen, auf dem die hier abgelieferten radioaktiven Abfälle behandelt und verpackt werden, lautet:
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH im Forschungszentrum Jülich
- Landessammelstelle Niedersachsen -
Wilhelm-Johnen-Straße, Gebäude 12.26
52428 Jülich.
Die Anlieferung hat zum zugestimmten Anlieferungstermin zu erfolgen. Bei unangemeldet eintreffenden Transporten sowie bei Verstößen gegen die Vorschriften des Strahlenschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzrechts wird das Material unter Benachrichtigung der zuständigen Behörden in Verwahrung genommen, bis über den weiteren Verbleib entschieden worden ist.
Entsprechen die radioaktiven Abfälle nicht den Annahmebedingungen oder den im Einzelfall getroffenen Regelungen, kann die Landessammelstelle die Entgegennahme ablehnen und die dadurch anfallenden Aufwendungen dem Ablieferungspflichtigen in Rechnung stellen.
Ein Transport der radioaktiven Abfälle zur Landessammelstelle durch GNS erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.